Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen
https://www.photoloco.de/

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundlegende Bestimmungen
1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie (nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet) mit Mario Riedel, Heinrich-Bächler-Straße 18, 74081 Heilbronn (nachfolgend als „Photoloco“ bezeichnet) über die Internetseite www.photoloco.de schließen.
1.2. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls vom Kunden verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
1.3. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

2. Gegenstand des Vertrages
2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von mobilen Fotoboxen sowie gegebenenfalls entsprechendem Zubehör (nachfolgend als „Fotobox“ bezeichnet).
2.2. Die Fotoboxen werden grundsätzlich von Photoloco zum Kunden transportiert und wieder abgeholt.
2.3. Die wesentlichen Merkmale sowie Leistungsinhalte, wie die Mietdauer oder die Zurverfügungstellung von Verbrauchsmaterialien, finden sich in der Artikelbeschreibung und den ergänzenden Angaben auf photoloco.de.
2.4. Die Leistungen von Photoloco richten sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer.

3. Zustandekommen des Vertrages
3.1. Die Angebote von Photoloco im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
3.2. Der Kunde kann eine unverbindliche Anfrage für den vom Kunden gewünschte Mietdauer und über das vom Kunden gewünschte Leistungspaket an Photoloco richten. Dazu kann der Kunde die mit „Zur Buchung“ beschriftete Schaltfläche betätigen und das dort hinterlegte Kontaktformular verwenden. Darüber hinaus kann der Kunde dazu eine Nachricht in Textform (E-Mail) an Photoloco schreiben.
3.3. Photoloco wird dem Kunden daraufhin innerhalb von zwei Tagen ein verbindliches Angebot zukommen lassen.
3.4. Der Kunde kann das Angebot innerhalb von 5 Tagen annehmen, womit es zum Vertragsschluss kommt.
3.5. Sodann erhält der Kunde eine E-Mail, in welcher dem Kunden die Ausführung der Bestellung bestätigt wird (Auftragsbestätigung).
3.6. Sollten der Kunde keine entsprechende Nachricht erhalten haben, ist er nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

4. Erbringung der Leistungen
4.1. Der Kunde hat die Fotobox sorgsam zu behandeln. Die Fotobox ist nach Mietbeendigung im gleichen Zustand wie zu Mietbeginn zu übergeben.
4.2. Sofern vom Leistungspaket umfasst, werden die Bilder dem Kunden bzw. den Nutzern sofort in ausgedruckter Form zur Verfügung gestellt.
4.3. Sofern vom Leistungspaket umfasst, werden die Bilder dem Kunden auch in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Dazu wird dem Kunden nach Ende des Mietzeitraumes ein USB-Datenträger zur Verfügung gestellt, welcher die Bilder in einem allgemein lesbaren Format enthält. Das Eigentum an dem USB-Datenträger geht nach Ende des Mietzeitraumes an den Kunden über. Darüber hinaus kann der Kunde die Bilder in einer von Photoloco zur Verfügung gestellten Online-Galerie betrachten und herunterladen, sofern dies vom Leistungspaket umfasst ist. Um die Fotos in der Online-Galerie betrachten zu können, wird dem Kunden ein Zugangscode mitgeteilt, welcher zur Authentifizierung des Kunden benötigt wird.

5. Anlieferung der Fotobox, Anfahrts- und Übernachtungskosten
5.1. Die Fotobox wird, sofern vereinbart, zum entsprechenden Termin auf Kosten von Photoloco zum Veranstaltungsort gebracht und dort installiert. Die Fotobox wird am nächsten Werktag auf Kosten von Photoloco abgeholt.
5.2. Zur Installation der Fotobox sind eine überdachte Räumlichkeit, eine gerade und feste Stellfläche sowie die geeigneten Stromanschlüsse notwendig. Die Verwendung der Fotobox im Freien ist auch bei regenfreier Witterung nicht zulässig. Zur ausreichenden Energieversorgung ist eine mit mindestens 230 V abgesicherte Anbindung an das Stromnetz notwendig.
5.3. Um die Fotobox installieren zu können sind für PKW geeignete Zufahrtswege notwendig.
5.4. Sind die vorgenannten Voraussetzungen nicht gegeben ist Photoloco berechtigt, den Antransport, die Installation oder die Verwendung der Fotobox zu verweigern. Der Kunde bleibt zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet.
5.5. Etwaige Anfahrts- und Übernachtungskosten werden dem Kunden im verbindlichen Angebot von Photoloco mitgeteilt und werden Teil des Leistungsangebotes.

6. Beschädigung der Fotobox
6.1. Bei schuldhafter Beschädigung der Fotobox und/oder dem überlassenen Zubehör ist der Kunde zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet. Gleiches gilt bei schuldhaftem Verlust der Fotobox und/oder dem überlassenen Zubehör.
6.2. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

7. Vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses
7.1. Dem Kunden steht ein vertragliches Rücktrittsrecht zu, mit dem er das künftige Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. E-Mail) vorzeitig beenden kann. Nach Ablauf des gesetzlichen Widerrufsrechts (14 Tage) wird zeitlich gestaffelt von Photoloco folgender Betrag in Rechnung gestellt.
7.1.1. bis 28 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises.
7.1.2. bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises.
7.1.3. bei Kündigung von weniger als 14 Tagen: 75 % des Mietpreises.
7.2. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass Photoloco jeweils ein geringerer Schaden entstanden ist und den zu leistenden Betrag entsprechend zu mindern.
7.3. Die Kündigung aus wichtigem Grund oder aufgrund höherer Gewalt bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

8. Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
8.1. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
8.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen Photoloco ist nur mit Zustimmung der Photoloco zulässig.
8.3. Der Kunde darf ausschließlich gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Gegenforderungen aufrechnen oder mit einer Hauptforderung von Photoloco, die synallagmatisch verknüpft ist.

9. Rechte des geistigen Eigentums, Persönlichkeitsrechte und Eigentumsrechte
9.1. Urheber der mit der Fotobox angefertigten Bilder ist ausschließlich der Nutzer, welcher das Foto anfertigt. Damit liegen auch die Urheberpersönlichkeitsrechte beim tatsächlichen Nutzer der Bilder.
9.2. Photoloco ist für die ausgewählten Motive, die abgebildeten Personen oder sonstige Bildinhalte nicht verantwortlich. Die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte der auf den Bildern zu sehenden Personen liegt in der Verantwortung des tatsächlichen Nutzers und des Kunden.
9.3. Der Kunde stellt Photoloco von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der Verletzung von deren Rechten durch die vertragsgemäße Verarbeitung von Bildmaterialien geltend machen. Die Freistellung umfasst neben Schadensersatzforderungen auch den Ersatz der angemessenen Kosten für die Rechtsverteidigung, die aufgrund der rechtswidrigen oder nicht ordnungsgemäßen Nutzung der Leistungen von Photoloco entstehen. Die Freistellung setzt voraus, dass ein Vergleich oder ein Anerkenntnis über Ansprüche Dritter nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden erfolgt.
9.4. Sofern die Bilder den Nutzern direkt in ausgedruckter Form zur Verfügung gestellt werden, geht das Eigentum an den Bildern direkt an den Nutzer über. Der Kunde hat daher nur nach entsprechender Vereinbarung Anspruch auf die Erstellung oder die Zurverfügungstellung einer (digitalen) Kopie.

10. Gewährleistung
10.1. Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
10.2. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
10.3. Entstehen Schäden/Defekte während der Miete, hat der Kunde Photoloco über diese unverzüglich, spätestens jedoch bei Abholung der Fotobox zu unterrichten. Soweit Photoloco infolge der ausgebliebenen Information über etwaige Schäden nicht Abhilfe schaffen konnte, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
10.4. Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt abweichend von Abs.1:
10.4.1. Als Beschaffenheit der Fotobox gelten nur die eigenen Angaben von Photoloco und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
10.4.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Fotobox unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und Photoloco offensichtliche Mängel anzuzeigen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
10.4.3. Bei Mängeln leistet Photoloco nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung muss Photoloco nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

11. Haftung
11.1. Photoloco haftet jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haftet Photoloco ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.
11.2. Die Haftung für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung richtet sich nach der entsprechenden Regelung in den Kundeninformationen von Photoloco (Teil II) und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).
11.3. Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung von Photoloco bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag Photoloco nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
11.4. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
11.5. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Photoloco haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.

12. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
12.1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
12.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit Photoloco bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz von Photoloco, soweit der Kunde nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
12.3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

II. Kundeninformationen

1. Identität des Anbieters

Herr Mario Riedel,
geschäftlich handelnd unter Photoloco
Heinrich-Bächler-Straße 18
74081 Heilbronn

Telefonnummer: +49 7131 133 0765
E-Mail: kontakt@photoloco.de

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr.

2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe des Abschnittes 3. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Photoloco (Teil I.).

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
3.1. Vertragssprache ist deutsch.
3.2. Der vollständige Vertragstext wird von Photoloco nicht gespeichert. Vor Absenden der Anfrage über das Anfrageformular können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Anfrage bei Photoloco werden die Anfragedaten an den Kunden übersandt.
3.3. Bei Angebotsanfragen erhält der Kunde alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes per E-Mail übersandt, welche der Kunde ausdrucken oder elektronisch sichern kann.

4. Preise und Zahlungsmodalitäten
4.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Transportkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
4.2. Die anfallenden Transportkosten sind nicht im Mietpreis enthalten. Die Transportkosten sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf der Internetpräsenz von Photoloco oder in der jeweiligen Artikelbeschreibung aufrufbar, werden im Angebot gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zusätzlich zu tragen, soweit nicht die transportkostenfreie Lieferung zugesagt ist.
4.3. Die dem Kunden zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf der Internetpräsenz von Photoloco oder in der jeweiligen Artikelbeschreibung ausgewiesen.
4.4. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten oder im Angebot von Photoloco nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt zehn Tage vor Beginn des vereinbarten Mietzeitraumes.

5. Lieferbedingungen
5.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf der Internetpräsenz von Photoloco oder in der jeweiligen Artikelbeschreibung.
5.2. Soweit der Kunde Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der vermieteten Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Sache an den Kunden übergeht, unabhängig davon, ob der Transport versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt hat.

6. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
Die Mängelhaftung für die Waren von Photoloco richtet sich nach der Regelung „Gewährleistung“ in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.) von Photoloco.